Information des ÖSRVs am 8.5.2020
Das österreichische Sportministerium plant ab 29.05. die Öffnung aller Indoor-Sportstätten. Bei der Sportausübung muss die Abstandsregel und eine festzulegende Quadratmeterzahl pro Person eingehalten werden. Somit wäre ab dem 29.05. auch ein Squashtraining unter Einhaltung der angegebenen Auflagen möglich.
Der ÖSRV hat ein Schutzkonzept erarbeitet, welches auch an das Sportministerium gesandt wurde und als Empfehlung für die Landesverbände und Vereine. Hier ein Auszug aus dem Konzept:
Grundregeln für die Ausübung der Sportart Squash ab 29.05.2020:

1. Sämtliche aktuelle Verordnungen und Richtlinien der Österreichischen Bundesregierung bezüglich COVID-19 müssen eingehalten werden, Mindestabstandsregeln, Zutrittsregeln für Indoor-Sportanlagen, Hygieneregeln
etc.).
2. Die Reservierung der Courts bzw. die Terminkoordination erfolgen ausschließlich online oder telefonisch.
3. Squash- Spieler/innen dürfen maximal 15 Minuten vor ihrer gebuchten Spielzeit ins Center kommen bzw. haben dieses unverzüglich nach Beendigung ihrer Spielzeit zu verlassen.
4. Die Squash-Spieler/innen nehmen ihre eigenen Bälle mit. Es wird empfohlen, dass der verwendete Ball nur von einem Spieler in die Hand genommen werden soll.
5. Physischer Kontakt zwischen den Spielern (Shakehands etc.) ist zu vermeiden.
6. Die Anlagen werden mit Sportbekleidung betreten. Nach Beendigung der Spieleinheit ist das Wechseln der Bekleidung nur unmittelbar vor dem Court
möglich. Dies hat unverzüglich zu erfolgen. Persönliche Gegenstände wie
Bekleidung, Straßenschuhe, Handtücher, Getränkeflaschen, Ersatzrackets sind
unmittelbar vor dem Court in einer Tasche zu verwahren.
7. Die Benützung von Clubräumen, Umkleidekabinen und Duschen ist nicht möglich.
8. Es dürfen lediglich Einzeltrainings (Solotraining) und Übungen zu zweit in einem Court gespielt werden, bei welchen die Abstandsregel von 2 Meter eingehalten werden kann. Offene Spielformen, wo diese Abstandsregel nicht eingehalten werden kann sind untersagt.
9. Ein Gruppentraining mit drei oder mehr Personen auf einem Court ist untersagt.
10.Vor jedem Court ist das Vorhandensein von Desinfektionsmitteln sicherzustellen.
Nach der Benutzung eines Squash Courts sind die Türgriffe der
Eingangstüre mit einem Desinfektionsmittel zu reinigen.
11.Ein Squash Unterricht kann unter Einhaltung der angeführten Punkte durchgeführt werden, wobei der Kunde vor ab vom Trainer über die Corona Maßnahmen informiert werden muss.
12.Jeder Spieler, jede Spielerin nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.
13.Ein Turnierbetrieb, Liga- und Meisterschaftsbetrieb ist derzeit nicht möglich.
14.Die Umsetzung dieses Schutzkonzeptes obliegt jedem Squashspieler und jeder Squashspielerin. Es wird seitens des ÖSRV angeraten pro Verein einen COVID-19 Beauftragten zu ernennen, welcher bei der Durchführung der Maßnahmen behilflich ist bzw. als Ansprechpartner dient.

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